Die SRS-Management GmbH bietet Lösungen zur Formularautomation auch in Kombination mit dem Nokia Digital Pen an. Daten können entweder direkt nach den Ausfüllen per Bluetooth über ein kompatibles Handy oder per USB-Schnittstelle auf einen kompatiblen Computer übertragen werden.
Archiv Juli, 2005
Die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen” ist endlich vom Tisch. Mit großer Mehrheit hat das Parlament heute beschlossen, die umstrittene Regelung abzulehnen. Die SRS-Management GmbH begrüßt diese Entscheidung.
„Wir haben die Diskussionen in Brüssel lange Zeit beobachtet und sind sehr erleichtert über die Ablehnung des Parlaments“, so Geschäftsführer Detlev Homilius. „KMUs wie wir können jetzt ungehindert Softwareentwicklung vorantreiben, ohne die Gefahr unvorhergesehener, langwieriger juristischer Auseinandersetzungen.“ Die SRS-Management GmbH unterstützt deshalb auch die Forderung der Free Software Foundation Europe, die Vergabe von Softwarepatenten generell zu stoppen. Auf Basis des Europäischen Patentabkommens sollen, wie heise.de meldet, vom Europäischen Patentamt bereits Tausende Patente auf „computerimplementierte Erfindungen” erteilt worden sein. Unter anderem für das Ablegen eines Artikels in einen Warenkorb und für das Zahlen in einem Webshop mit Kreditkarte.
Warum wir Softwarepatente ablehnen:
Reine Softwarepatente behindern die Innovation, da der „Stand der Technik“ nicht klar definiert ist und damit auch triviale, offensichtliche Lösungen Patentschutz erhalten, die eventuell bereits seit Jahren im Einsatz sind. • Softwarepatente schaffen für KMU keine Rechtssicherheit und erlauben keine Investitionssicherheit - wegen der Gefahr von Lizenzforderungen und der unklaren „Prior Art”-Situation vieler Trivialpatente. Eine Patentanfechtung, und damit die Wahrung eigener Rechte, sind bereits im Einzelfall teuer, bei der Masse der Patente aber nur für Großunternehmen finanzierbar. • Das Urheberrecht ist ausreichend. Es schützt den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich.
Allerdings:
Patente mit definierter Technizität im Sinne der Beherrschung der Naturkräfte, wie es der ursprüngliche Parlamentsvorschlag vorsah, betrachten wir nach wie vor als wünschenswert. Offenbar gab es hierzu in Brüssel aber keine Möglichkeit für eine Einigung.